Fließem - 4. Dezember 2001


Zweckverband Kommunaler Wirtschaftspark
A 60 / Fließem tagte - Bebauungsplan tritt in Kraft


Zum 15.12.2001 tritt der gleichnamige Bebauungsplan des Zweckverbandes "Kommunaler Wirtschaftspark A 60 / Fließem" in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein zur weiteren Entwicklung des bereits bestehenden, ursprünglich rund 5 ha. großen Gewerbegebietes an der A 60, hin zu einem regional bedeutsamen Gewerbestandort. Die ersten Planungen zu dem erweiterten Gewerbegebiet wurden bereits 1999 begonnen; durch die während der Planaufstellung teils unklaren Rechtslage hinsichtlich der Beziehungen zu dem regionalen Raumordnungsplan hat sich der Abschluss der Planungen um einige Monate hinausgezögert. Da nunmehr Rechtskraft für diesen Bebauungsplan besteht, können ansiedlungswillige Gewer-bebetriebe Ihre Vorhaben zügig realisieren.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat am 04. dieses Monates den Etat für das Jahr 2002 verabschiedet. Soweit die vor-handene Erschließung für einen potentiellen Investor nicht ausreichend ist, ist der Zweckverband in der Lage, zügig die zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Im Ver-mögenshaushalt wurden hierzu rund 120.000 Euro eingestellt.

IInformationen zum Wirtschaftspark finden Sie auf der Homepage www.wirtschaftspark-fliessem.de
Bereits 4 Betriebe sind in dem Wirtschaftspark an der A 60 / B 51 angesiedelt. Weitere Interessenten stehen in Verhandlungen mit dem Zweckverband.
Betriebe, die sich ebenfalls an dem äußerst verkehrsgünstig gelegenen Standort niederlassen wollen, können sich an den Abteilungsleiter, Herrn Fritz Brüders
(Tel. 06561-66-316) oder an den Ortsbürgermeister Klaus Schnarrbach, Fließem (Tel 06568/7128), wenden. Für die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft bestehen vielfältige Förderprogramme für Investitionsvorhaben. Im Rahmen des regionalen Landesförderprogramms können Kosten für betriebliche Investitionsmaßnahmen des produzierenden Gewerbes, der überregional tätigen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie zur Technologieförderung und Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen übernommen werden. Die Beratung hierzu übernimmt das Amt für Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. (RSch)


© Copyright: Verbandsgemeinde Bitburg-Land 2001


Artikel drucken
Fenster schließen